Schallschutz für alle Betroffenen

Pressemitteilung 17.3. (s. auch FNP, FR)

Schallschutzmaßnahmen für alle Betroffenen!

 

Aufgrund des großen Interesses stellt die Stadt Neu-Isenburg den Bürgern am 18.3. abermals das hessische Schallschutzprogramm gegen Fluglärm vor. Lediglich die Bewohner der besonders vom Fluglärm geplagten „Tagschutzzone“ dürfen erweiterte Maßnahmen in Anspruch nehmen. Der großen Mehrheit der Betroffenen ist nur Schutz der Schlafräume gegönnt, sofern sie in der „Nachschutzzone“ leben: Ansonsten müssen sie den Fluglärm ungeschützt aushalten. Weiterhin soll also die Bevölkerung einem Luftfahrtdrehkreuz Opfer bringen, weil dies gemäß Planfeststellungsbeschluss für den interkontinentalen Flugverkehr unverzichtbar sei, also dem öffentlichen Interesse diene.

 

Dank des technischen Fortschritts sind Luftfahrtdrehkreuze inzwischen aber überflüssig. Längst haben sich die meisten Fluggesellschaften für die neuen kleineren, sparsameren und leiseren Langstreckenjets aus Verbundwerkstoff entschieden, die Ballungsräume bedarfsgerecht non stop verbinden, ohne Umsteigen an einem „Drehkreuz“. Nur die Lufthansa im Verein mit dem Flughafenbetreiber Fraport setzt weiter auf die lauten Blechgiganten, die sie mit zahllosen Zubringerflügen füllt.

 

Wenngleich jetzt auch die Lufthansa 25 Jets der neuen Generation bestellt hat, werden wir noch lange den besonderen Lärm eines Luftfahrtdrehkreuzes aushalten müssen. Allerdings nicht mehr im öffentlichen Interesse, sondern nur noch zugunsten des ganz privaten Geschäftsmodells von Fraport und Lufthansa. Als Grundprinzip der Marktwirtschaft gilt, dass jeder, der nicht im öffentlichen Interesse handelt, die Kosten tragen muss, die er anderen verursacht. Also haben nun alle Fluglärmbetroffenen einen umfassenden Anspruch auf Schallschutz, sollten also alle einen Antrag gemäß „Tagschutzzone“ einreichen.

 

Gerade im Vertrauen auf den Rechtsstaat dürften diese Anträge Akzeptanz finden, da jetzt sowohl ein grüner Verkehrsminister als auch eine grüne Regierungspräsidentin, die ja dem Gemeinwohl in besonderer Weise verpflichtet sind, für den Flughafen Verantwortung übernommen haben. Zumal eine dezentrale Abwicklung der Fernflüge mit zeitgemäßen Flugzeugen von den sechs deutschen Ballungsräumen Lärm, Umwelt- und Klimabelastung senken würde, ohne insgesamt die Beschäftigung in den Luftfahrtbranchen zu mindern.

 

Mögen viele Anträge das Regierungspräsidium erreichen. Grüne Volksvertreter werden sich doch sicher nicht vor einer sachgerechten Lösung drücken. Ausreichender Schallschutz und Entschädigung für alle Betroffenen sowie eine Revision der Planfeststellung würden uns den Glauben an den Rechtsstaat und das Vertrauen in die Landespolitik zurückgeben.

 

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Antragsentwurf

                                                                                                            Werner Geiß

An                                                                                                       Taunusstr. 38

Regierungspräsidium Darmstadt                                                      63263 Neu-Isenburg

cc Hessisches Verkehrsministerium            Tel. 06102 21336          

16.3.2014                                

Antrag auf Fluglärm-Entschädigung (3.FlugLSV)

 

Sehr geehrte Frau Lindscheid,

 

hiermit beantrage ich eine Entschädigung für unsere Immobilie in Neu-Isenburg nach den Richtlinien für Gebäude in der Tagesschutzzone 1, wiewohl in der Nachtschutzzone 1 bzw. außerhalb der Schutzzonen gelegen,

 

Begründung:

Die Lärm- und Schadstoffbelastung des Frankfurter Flughafens resultiert überwiegend aus dessen Funktion als Luftfahrtdrehkreuz zur Abwicklung von Langstreckenflügen für das gesamte Bundesgebiet. Im Plansfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau wird diese Funktion als öffentliches Interesse und als öffentliche Daseinsvorsorge gewertet. In der Abwägung wurden daran gemessen die Nachteile für die betroffenen Bürger geringfügiger eingeschätzt und daher den Bewohnern der Nachtschutzzone 1 nur ein sehr eingeschränktes Lärmschutzprogramm, anderen Betroffenen keinerlei Maßnahmen gewährt.

 

Wie hinreichend aus den Medien bekannt ist, wurde schon während des Planfeststellungsverfahrens eine Flugzeugtechnologie entwickelt, die den Betrieb von Luftfahrtdrehkreuzen erübrigt. Die meisten global operierenden Fluggesellschaften haben sich für die neue Technologie entschieden. Rund 2000 Bestellungen liegen schon für die neuen kleineren Langstreckenjets aus Verbundwerkstoff (B787, A350) vor, die von den Herstellern gezielt für interkontinentale Direktflüge zwischen Ballungsräumen ausgelegt wurden. Gerade im multizentrischen Deutschland eignen sich die neuen Flugzeugtypen hervorragend, um den Fernflugverkehr dezentral – ohne Zubringerflüge und Umsteigen in unzeitgemäße, laute Großflugzeuge - abzuwickeln. Bei nachfragegerechter Verteilung auf die sechs relevanten deutschen Ballungsräume wäre nirgends Nachtbetrieb erforderlich, höchstens zwei Landebahnen allemal ausreichend.

 

Nur die Lufthansa im Verbund mit dem Flughafenbetreiber Fraport setzt weiter gezielt auf das Drehkreuzprinzip mit großen, veralteten Flugzeugen (A380, B747-8), die von anderen Airlines kaum noch nachgefragt werden. Dieses Geschäftsmodell mag beiden Konzernen weiterhin profitabel erscheinen, dem Gemeinwohl ist es gerade im dicht besiedelten Ballungsraum Rhein-Main abträglich. Der Markt bietet längst bessere Alternativen.

 

Wie vom Hersteller Boeing hervorgehoben, lässt sich dessen kleiner Langstreckenjet B787 profitabel mit versteuertem Treibstoff einsetzen. Gleiches gilt für das Konkurrenzmodell A350. Die Lufthansa kann dagegen die Drehkreuzfunktion und den Frachtverkehr mit konventionellen Großflugzeugen nur aufgrund der geltenden Steuerbefreiung profitabel fortsetzen. 

 

Im Planfeststellungsbeschluss wurde auch eine positive Wirkung der Drehkreuzfunktion auf den Arbeitsmarkt als öffentliches Interesse betont. Die gegenteilige Wirkung ist eingetreten. Es wurden keine Arbeitsplätze „geschaffen“, allerdings sehr viele aus anderen Regionen in das Flughafenumfeld verlagert. Um ihren Arbeitsplatz zu erhalten, müssen immer mehr Bürger entweder weite Pendlerstrecken oder viel höhere Immobilienkosten in Kauf nehmen. Eine große Zahl Anwohner und Beschäftigte rund um den Flughafen erleiden also massive Wohlstandseinbußen.

 

Der Ausbau und die Drehkreuzfunktion des Flughafens haben nicht dem öffentlichen Interesse gedient, sondern erheblich geschadet. Daher bitte ich um zügige Einleitung aller erforderlicher Schallschutzmaßnahmen an unserer Immobilie. Als genehmigende Behörde werden Sie sicherlich Ihrer Pflicht nachkommen, die Betriebgenehmigung des Frankfurter Flughafens entsprechend der aktuellen Flugzeugtechnologie einzuschränken und den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau zu revidieren.

 

Mit freundlichen Grüßen und Dank vorab

Werner Geiß