Neue Stadtmitte, 14.01.2012

Neue Stadtmitte Ideenwettbewerb? Etikettenschwindel!
Schleussner Straße und Brandweinmonopol

Schleussner Straße und Brandweinmonopol

„Realisierungswettbewerbe für Teilflächen“ (Beschluss vom 30.11.2011) sind etwas anderes als „städteplanerischer Wettbewerb“ (Beschluss vom 23.02.2011). Wann gibt der Magistrat endlich zu, dass er sich mit dieser Umformulierung verabschiedet hat von seiner anspruchsvollen Ankündigung eines städteplanerischen Wettbewerbs.

Die Stadtverordneten-Drucksache 16/2566
Am 23.02.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung für das Güterbahnhofsgelände und die umliegenden Areale einen städteplanerischen Wettbewerb beschlossen. Wörtlich heißt es da: Für diese Areale „wird ein städteplanerischer Wettbewerb durchgeführt“... „auf dessen Basis die Rahmenplanung aus 05/2001 zu aktualisieren und zu ergänzen ist.“

Was ist ein städteplanerischer Wettbewerb?
Ein städteplanerischer Wettbewerb, der diesen Namen verdient, hat jegliche Vorfestlegungen zu vermeiden. Er hat die betreffenden Flächen einzubeziehen und darüber hinaus stadtplanerische Erwägungen mit Blick auf ganz Neu-Isenburg anzustellen. Anknüpfend an die vergangene und gegenwärtige Stadtentwicklung sind zukünftige, eventuell visionäre Entwicklungen aufzuzeigen, die Antworten zu geben versuchen auf die Fragen, wie die Bürgerinnen und Bürger morgen leben und arbeiten werden.
Ein solcher städteplanerischer Wettbewerb eröffnet die Möglichkeit, dass Fachleute von außen neue Ideen in die Stadtentwicklung hineintragen. Die zwingend erforderliche Unabhängigkeit des Preisgerichts vom Auftraggeber stellt sicher, dass auch außergewöhnliche Lösungen diskutiert werden. Für Neu-Isenburg eröffnet dies die Chance, andere Wege als bisher und abseits der altbekannten Stadtentwicklungspolitik zu beschreiten, wie z.B. eine Umkehrung der Entwicklung, die zur massiven Bürobebauung im ruhigen Süden und überwiegende Wohnbebauung (zuletzt Birkengewann) im fluglärmgeplagten Norden geführt hat.


Und nun die Stadtverordneten-Drucksache 17/0330!
Am 30.11.2011 ist eine Mehrheit der Stadtverordneten dem Vorschlag des Magistrats gefolgt, nur noch Realisierungswettbewerbe für Teilflächen durchzuführen. Die vorgeschalteten „mindestens 3 Testentwürfe in einem konkurrierenden Wettbewerb“ stellen keinen städteplanerischen Wettbewerb nach dem eben dargestellten Maßstab dar.

Realisierungswettbewerbe für Teilflächen
Diese Realisierungswettbewerbe schließen alle städteplanerischen Möglichkeiten -Einbeziehung der Gesamtsituation von Neu-Isenburg - ausdrücklich aus. Schon die Einschränkung auf Teilflächen macht das überdeutlich. Die Städteplanung soll mit der vorgeschalteten Rahmenplanung festgeklopft werden, die im Auftrag und mit den Zielvorgaben der Stadt durchgeführt werden soll. Was das heißt, kann man auf dem Güterbahnhofsgelände täglich besichtigen.

Auswirkungen
Damit hat die politische Führung der Stadt ihren zukunftsweisenden, sogar mutigen Beschluss vom Februar 2011 entwertet und ist drauf und dran, sich die Zukunft der Stadt sprichwörtlich zu verbauen. Der Verzicht auf einen städteplanerischen Wettbewerb ist ein Verzicht auf Qualität !

Montagsrunde, 14.01.2012
www.montagsrunde.info